
Die Polizisten erlitt durch die Schläge der jungen Männer eine Nasenprellung.
Symbolbild dpa- pol/nig/erb
Pforzheim-Hohenwart. Drei betrunkene junge Männer haben sich in der Nacht zum Donnerstag gegen eine Polizeikontrolle in Hohenwart derart heftig zur Wehr gesetzt, dass eine Polizistin verletzt wurde: Sie schlugen der Beamtin mitten ins Gesicht.
Kurz vor 1 Uhr meldete ein Zeuge der der Polizei Streitigkeiten an der Schellbronner Straße, Ecke Mädachäckerweg. Als die Polizeistreife vor Ort eintraf, trafen die Beamten drei Personen im Alter von 21 bis 23 Jahren an. Die jungen Deutschen hatten dem Anschein nach reichlich Alkohol konsumiert und es bestand der Verdacht, dass sie auch unter dem Einfluss von Drogen standen.
Während der Kontrolle und der Durchsuchung verhielten sich die jungen Männer äußerst unkooperativ und wehrten sich gegen die Maßnahmen der Polizei. Ein 22-Jähriger wurde bei dem Versuch zu flüchten von den Beamten festgehalten und sollte mit Handschließen fixiert werden. Dagegen wehrte er sich extrem vehement und schlug eine Beamtin ins Gesicht. Um das Festhalten seines Kumpels zu verhindern, schlug auch ein weiterer 21-jähriger Beschuldigter der Beamtin ins Gesicht. Die Polizistin erlitt dadurch eine Nasenprellung.
Mit Hilfe weiterer hinzugerufener Streifenwagenbesatzungen konnten die drei Personen schließlich festgenommen und zum Polizeirevier gebracht werden. Dort mussten sie eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Das Ergebnis der Laboruntersuchung steht laut Polizei erst nach einer gewissen Zeit fest. Anschließend wurden die Männer wieder auf freien Fuß gesetzt, so Polizeisprecher Ralf Minet gegenüber PZ-news.
Gefährliche Körperverletzung
Bei dem Vergehen handelt es sich um eine gemeinschaftliche und damit gefährliche Körperverletzung. Hierfür können bis zu zehn Jahre Haft blühen (siehe „Schwerwiegende Straftaten“). Ob die Männer vorbestraft sind, ist nicht bekannt.
„Der Respekt vor Autoritäten hat in der Gesellschaft deutlich nachgelassen“, bestätigt der Pforzheimer Amtsgerichtsdirektor Oliver Weik auf PZ-Nachfrage. Da müsse man „Flagge zeigen“ und „den Strafrahmen in seiner ganzen Bandbreite in Betracht ziehen“.
Es gibt mehrere juristische Möglichkeiten, Attacken auf Polizisten zu ahnden. So wurde das Strafgesetzbuch 2017 in dieser Hinsicht verschärft. Paragraf 113 sieht für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor. Ein tätlicher Angriff auf Amtsträger kann durch Paragraf 114 mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden. Wer einen Gefangenen befreit, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen (Paragraf 120). Strafen für Taten wie jetzt in Hohenwart können aber noch deutlich höher ausfallen. Wie Weik erläutert, greift das allgemeine Strafrecht natürlich auch für Polizisten. Tätern, die anderen eine gefährliche Körperverletzung (Paragraf 224) zufügen, droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
Besteht eine Tateinheit mit weiteren Delikten wie Beleidigung oder Bedrohung oder gibt es Vorstrafen, wirkt sich das aufs Strafmaß aus. Regelmäßig würden solche Taten geahndet, da ein Beamter nie allein unterwegs und die Beweislage deshalb meist gut sei.
Ein Fall, bei dem die Attacke auf Polizisten im Mittelpunkt stand, sei im Herbst 2016 der Prozess gegen einen 33-Jährigen gewesen, der in der Bahnhofsunterführung randaliert und Polizisten mit Spritzen beworfen hatte. Er wurde zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Oft sei Gewalt gegen Beamte aber Begleiterscheinung anderer schwerwiegender Taten.
Die Strafmaße für diese Vergehen bewegen sich laut Strafgesetzbuch in folgendem Rahmen:
§ 114 Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte (1) Wer einen Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei einer Diensthandlung tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. |
§ 113 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn |
§ 120 Gefangenenbefreiung (1) Wer einen Gefangenen befreit, ihn zum Entweichen verleitet oder dabei fördert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. |
Es ist nicht das erste Mal, dass ein Beamter in der Region im Einsatz verletzt wurde. Im Jahr 2017 gab es im gesamten Bereich des Polizeipräsidums Karlsruhe, zu dem neben Pforzheim und dem Enzkreis auch der Kreis Calw und der Kreis Karlsruhe gehören, insgesamt 347 Fälle von sogenannter "Gewalt gegen Polizeibeamte". Seit Mitte 2017 wird hier zwischen "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" (beispielsweise bei Verhaftungen) und "tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte" (jegliches körperliches Vorgehen gegen Vollstreckungsbeamte bei einer Diensthandlung) unterschieden.
Nur im Stadtgebiet von Pforzheim gab es 2017 ganze 15 Fälle von Gewalt gegen Polizeibeamte. Diese Größenordnung, so eine Polizeisprecherin, sei 2018 schon im April erreicht worden.
Polizei: Angriffe auf Rettungskräfte sind trauriger Alltag
Rettungskräfte wappnen sich gegen Gewalt
Betrunkener randaliert bei Personenkontrolle in Ötisheim: Polizist verletzt
Auseinandersetzung vor Kneipe in Pforzheim: Polizist dienstunfähig geschlagen
18-Jähriger greift Polizisten bei Kontrolle mit Messer an
Schläge ins Gesicht: Betrunkener 40-Jähriger verletzt Polizisten in Niefern schwer
Gewalt gegen Einsatzkräfte: Mühlackers Feuerwehr-Chef als Experte bei Lanz
Gewerkschaft der Polizei: Führerscheinentzug bei Gewalt gegen Beamte
Feuerwehr, Rotes Kreuz und THW über Probleme im Helfer-Alltag
Discogäste wollen Festnahme von renitentem 24-Jährigem verhindern
Heftiger Widerstand: Mann pöbelt, randaliert, bespuckt und verletzt Polizisten
Jugendliche greifen auf Weihnachtsmarkt Polizisten an
Im Rausch Polizist verletzt und in Ausnüchterungszelle gelandet
Dreieinhalb Jahre Haft für Flaschenwurf auf Polizisten
Oma getötet, zwei Polizisten überfahren: Lebenslange Haft
Gewalt an Gerichten nimmt zu - Minister Wolf will mehr Wachtmeister